Isidro Segundo Gil, ein Angestellter in einem Coca-Cola-Abfüllbetrieb in Kolumbien, wurde an seinem Arbeitsplatz von paramilitärischen Verbrechern umgebracht. Seine Kinder, die derzeit mit Verwandten versteckt leben, verstehen nur allzu gut, warum ihre Heimat als "ein Land" bekannt ist, "wo Gewerkschaftsarbeit heißt, einen Grabstein auf dem Rücken zu tragen".
Eine grauenhafte Schilderung von Gils Ermordung, auf Augenzeugenberichten beruhend, ist im Mittelpunkt einer in Miami im Juli 2001 gegen Coca-Cola, Panamerican Beverages (den größten Abfüller von alkoholfreien Getränken in Lateinamerika) und Bebidas y Alimentos (einen Abfüller im Besitz von Richard Kirby aus Key Biscayne, Florida, welcher den Betrieb führt, in welchem Gil umgebracht wurde) eingereichten Gerichtsklage.
In der Gerichtsklage behaupten Gils Gewerkschaft, der International Labor Rights Fund (ILRF) und die United Steelworkers of America, daß die Coke-Abfüller "paramilitärische Sicherheitskräfte vertraglich oder anders beauftragt haben, die außerordentliche Gewalt angewandt und Gewerkschaftsführer ermordet, gequält, widerrechtlich festgehalten oder anders zum Schweigen gebracht haben".
Minuten nachdem die Verbrecher am Betriebstor von Carepa aufgetaucht sind, feuerten sie 10 Schüsse auf Gil, ein Mitglied des Gewerkschaftsvorstands, ihn tödlich verletzend. Eine Stunde später wurde ein anderes Gewerkschaftsmitglied aus seinem Haus entführt. An jenem Abend wurde ein Gebäude, das die Büros, Ausrüstung und Unterlagen der Gewerkschaft beherbergte, in Brand gesteckt.
Am nächsten Tag kehrte eine schwerbewaffnete Gruppe zum Betrieb zurück, rief die Arbeiter zusammen und sagte ihnen, daß wenn sie die Gewerkschaft bis 4 Uhr nachmittags nicht kündigen, dann würden auch sie getötet. Kündigungsformulare wurden im voraus durch den Betriebsleiter von Coca-Cola vorbereitet, der eine Vorgeschichte von Geselligkeit mit dem Paramilitär hatte und "ihnen früher einen Befehl ausgegeben hatte, die Aufgabe der Vernichtung der Gewerkschaft auszuführen", besagt die Gerichtsklage.
Sich um ihr Leben fürchtend, kündigten Gewerkschaftsmitglieder in Carepa massenweise und flohen aus der Umgebung. Die Firma brach die Vertragsverhandlungen ab, das Paramilitär zeltete für die nächsten zwei Monate außerhalb des Betriebstores und die Gewerkschaft war zerschlagen. Erfahrene Arbeiter, die etwa $380 im Monat verdienten, wurden durch Neuanstellungen, die Minimallohn verdienten ($130 im Monat), ersetzt.
Keine Klagen wurden jemals gegen Gils Mörder und jene erhoben, die mindestens sieben andere Coca-Cola-Gewerkschaftler umgebracht haben. Wie viele multinationale Großunternehmen, versucht Coke, beides zu haben: die Herstellung und Verteilung ihrer Produkte streng zu kontrollieren und die Profite einzustreichen, aber jegliche Verantwortung den Arbeitern gegenüber abzulehnen. Doch der Alien Tort Claims Act (ATCA), durch den U.S. Congess in 1789 erlassen, könnte den Schlüssel zur Sicherung der Gerechtigkeit für die ausländischen Opfer von Mißhandlungen durch Großfirmen enthalten.
Mehrere Firmen, nun laut ATCA verklagt, behaupten, eine oder mehrere "freiwilligen" Initiativen einzuhalten (wie Coca-Colas sogenannte Verhaltensregeln), die sie an die Achtung von Menschenrechten im Ausland binden. Leider hat sich die Vollziehung als unmöglich erwiesen.
Im Wesentlichen erlaubt der ATCA Ausländern, an amerikanischen Gerichten wegen Verletzungen von grundsätzlichen Menschenrechten, die nach internationalem Gesetz klar bestimmt sind, Klagen zu bringen. Es bezieht sich auf "das Gesetz der Nationen", welches die Bundesgerichte so ausgelegt haben, daß es Völkermord, Kriegsverbrechen, außergerichtliche Morde, Folter, ungesetzliche Festnahme und Verbrechen gegen die Menschlichkeit umfaßt.
Neulich hat die Internationale Handelskammer mit Sitz in Paris, die Tausende von Firmen weltweit vertritt, die amerikanische Regierung dazu aufgefordert, den zunehmenden Gebrauch des ATCA zur Verklagung von multinationalen Firmen einzustellen. "Es ist unannehmbar", sagten sie.
"Es schockiert das Gewissen, daß diese Firmen erstreben, sich vor Klagen von Menschenrechtsverletzungen schützen", sagt ILRF-Rechtsanwalt Terry Collingsworth.
Javier Correa, Vorsitzender von Sinaltrainal, fügt hinzu: "Wir wollen Gerechtigkeit. Wir wollen, daß die Menschen die Wahrheit darüber wissen, was in Kolumbien gegen Coke-Arbeiter vorgeht. Jetzt, daß Sie's wissen, würden Sie uns bitte helfen?"
Die Opfer von Mörder-Coke (Teilliste)
Unten aufgeführt sind die Gewerksckaftsführer in Coca-Colas kolumbianischen Abfüllbetrieben, die ermordet worden sind. Hunderte von anderen Coke-Arbeitern wurden gefoltert, entführt und/oder ungesetzlich festgenommen durch gewalttätiges Paramilitär, das oft eng mit den Betriebsleitungen zusammenarbeitet.
Zeitpunkt Name Coca-Cola-Betrieb 1989 Avelino Chicanoy Pasto 8/4/94 José Eleazar Manco David Carepa 20/4/94 Luis Enrique Giraldo Arango Carepa 23/4/95 Luis Enrique Gomez Garado Carepa 5/12/96 Isidro Segundo Gil Carepa 26/12/96 José Librado Herrerra Osorio Carepa 21/6/2001 Oscar Dario Soto Polo Monteria 31/8/2002 Adolfo de Jesús Munera Lopez Baranquilla Website: http://www.killercoke.org
E-mail: stopkillercoke@aol.com